CZV
Fähigkeitsausweis mit Prüfung
Wer als Berufsfahrer tätig sein Möchte, der muss die CZV Prüfung bestehen. Für den erwerb eines Lernfahrausweis (C/C1 oder D/D1) mus zu Beginn eine Zusatztheorieprüfung absolviert werden. Erst dann darf das Gesuch eingereicht werden.
Fähigkeitsausweis ohne Prüfung</3>
Den Fähigkeitsausweis ohne Prüfung erhält wer:
- das Gesuch für den Lernfahrausweis der Kat. C/C1 und D/D vor dem 1. September 2009 gestellt und die Führprüfung bestanden hat;
- das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis Stassentransport-Fachmann und -Fachfrau oder Lastwagenführer/-in bereits besitzen oder die Berufslehre absolviert hat, da der Stoff im Rahmen der Lehrabschlussprüfung geprüft wird.
Übersicht Prüfungen & Weiterbildung
Zusatztheorieprüfung
1
Lernfahrausweis
Theorie
2
Theorie
3
Praxis
4
Weiterbildungspflicht
4
Fünf Tage in fünf Jahren
Inhaber/-innen eines Fähigkeitsausweises sind der Weiterbildung verpflichtet. Auch Personen, die den Fähigkeitsausweis prüfungfrei erhalten oder bereits erhalten haben, müssen die Weiterbildungspflicht erfüllen.
Innert fünf Jahren müssen fünf Tage Weiterbildung bei einer von asa anerkannten Weiterbildungsstätte besucht werden.
Die Weiterbildung kann in Tageskursen von je sieben Stunden oder als Wochenkurs absolviert werden.
Auch wer den Fähigkeitsausweis sowohl für den Personen- als auch den Gütertransport besitzt/benötigt, muss nur fünf Kurstage besuchen und kann die Kursthemen beliebig wählen.